Grenzfälschung — (Terminus motus), das Vergehen desjenigen, der einen Grenzstein oder ein andres zur Bezeichnung einer Grenze (s. d.) bestimmtes Merkmal in der Absicht, einem andern Nachteil zuzufügen, wegnimmt, vernichtet, unkenntlich macht, verrückt… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Grenzfälschung — Grenzfälschung, die rechtswidrige Unkenntlichmachung oder Veränderung der Grenze (Grenzverrückung), mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und event. auch Geldstrafe bedroht (Deutsches Strafgesetzb. § 274) … Kleines Konversations-Lexikon
Fälschung — (lat. Crimen falsi, Falsum, Falsificatio), im Allgemeinen jede böswillige Entstellung der Wahrheit; im engeren Sinne diejenige criminell strafbare Täuschung, welche mittelst Nachbildung eines unechten od. Veränderung eines echten Gegenstandes… … Pierer's Universal-Lexikon
Grenzberrückung — Grenzberrückung, s. Grenzfälschung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Grenze [1] — Grenze, das Ende einer Sache, jenseit dessen sie aufhört. Die Grenzen der Linie bilden zwei Punkte, der Fläche Linien, des Körpers Flächen. Die Grenzen des Grundeigentums (Schnede, Achte, Mark, Laag, Finis) bilden die Linien, bez. die senkrecht… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Termĭnus motus — (lat.), s. Grenzfälschung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Urkundenverbrechen — sind strafbare Handlungen an und mit Urkunden, d. h. solchen Gegenständen, die dazu bestimmt sind, durch ihren Inhalt (durch Worte oder wortvertretende Zeichen) eine rechtlich erhebliche Tatsache zu beweisen. Als wertvollstes Beweismittel genießt … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Grenzverrückung — Grenzverrückung, s. Grenzfälschung … Kleines Konversations-Lexikon
Urkundenverbrechen — Urkundenverbrechen, außer der Urkundenfälschung (s.d.) die Vernichtung, Beschädigung oder Unterdrückung einer fremden Urkunde (nach Deutschem Strafgesetzb. § 274 Strafe: Gefängnis bis zu 5 J.), die Grenzfälschung (s.d.), die Fälschung von… … Kleines Konversations-Lexikon